Allgemeine Geschäftsbedingungen SB-ELECTRONIC für den Warenverkauf
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf
eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche lndividualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, es handelt sich hierbei nicht um Vertragsanträge,
sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Kaufangebot abzugeben.
2.2 Technische und gestalterische Änderungen oder Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, wenn hierdurch die Interessen des Kunden
berücksichtigt werden und für diesen die Änderung oder Abweichung zumutbar ist.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Bayreuth. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Die Preisangaben an Endverbraucher sind Endpreise und enthalten die gültige gesetzliche
Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren
Preisen enthalten, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund
von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B.
Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich von den Beeinträchtigungen informieren und im Falle des Rücktritts auf diesen entfalIende Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4.4 Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, wenn verbindlich vereinbarte Lieferfristen
von uns schuldhaft nicht eingehalten wurden.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistung beträgt bei Neuware gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, gegenüber Unternehmern 12 Monate. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern 12 Monate, gegenüber Unternehmern wird diese ausgeschlossen.
5.2 Im Mangelfall kann der Kunde die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache verlangen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Mangelbeseitigung auch beim zweiten
Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen,
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen,
wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
5.3 Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
5.4 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, maximal jedoch auf die vereinbarte Vergütung. Diese Haflungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf unserer Seite. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
5.5 Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
5.6 SämtlIche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware, gegenüber Unternehmern bis zur Bezahlung aller uns zustehenden
und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur
Zahlung fällig.
7.2 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder
wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes
Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9. Gerichtsstand
9.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
ist Bayreuth als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in
rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen
bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Hinweis zur Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. In kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.
Hinweis zur Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG oder dem RESY-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (SB-ELECTRONIC, Rheinstr. 11, 95445 Bayreuth, Fax: 0921-12534, Telefon: 0921-27499).
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsuntemehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken (SB-ELECTRONIC, Rheinstr. 11, 95445 Bayreuth). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
SB-ELECTRONIC, Rheinstr. 11, 95445 Bayreuth
Bayreuth, 01.01.2010
